AGB's

Allgemeine Reisebedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen der Lernidee Erlebnisreisen GmbH an Endverbraucher („Anmelder, Reisender“).

1. Anmeldung Reisebestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Anmelder Lernidee Erlebnisreisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages an. Mit der Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, wird der Vertrag auch für Lernidee Erlebnisreisen GmbH verbindlich. Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach wird Lernidee Erlebnisreisen GmbH dem Anmelder die schriftliche Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist Lernidee Erlebnisreisen GmbH 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Anmelder innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt.

2. Bezahlung, Verschicken von Reisedokumenten
2.1. Lernidee Erlebnisreisen GmbH darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB entgegennehmen. Dies gilt auch für Anzahlungen.

2.2. Nach Erhalt der Reisebestätigung, des Sicherungsscheins und der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der gesamte Restpreis muss 10 Tage vor Reiseantritt vollständig bei Lernidee Erlebnisreisen GmbH eingegangen sein. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur
an Lernidee Erlebnisreisen GmbH geleistet werden. Zahlungen per Scheck werden nur akzeptiert, wenn der Scheck mindestens 15 Tage vor Reisebeginn bei Lernidee Erlebnisreisen GmbH eingeht und spätestens 7 Tage nach Vorlage bei der bezogenen Bank dem Konto von Lernidee Erlebnisreisen GmbH gutgeschrieben wird. Vollständig bezahlt ist die Reise erst dann, wenn der vereinbarte Reisepreis auf dem Konto von Lernidee Erlebnisreisen GmbH gutgeschrieben ist.

3. Reiseformalitäten, Verantwortlichkeit des Reisenden
3.1. Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten die Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum dem Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reiseteilnahme gehindert ist, kann Lernidee Erlebnisreisen GmbH den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren gem.
5.1 belasten. Von den Konsulatdienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visaanträge sind im Pauschalpreis nicht enthalten. Die im Katalog angegebenen Gebühren gelten für deutsche Teilnehmer. Gebührensätze für Staatsangehörige anderer Länder können auf Anfrage mitgeteilt werden.

3.2. Lernidee Erlebnisreisen GmbH steht dafür ein, dass Reisende, die Bürger eines zur EU gehörenden Staates sind, über die jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften vor Abschluss des Vertrages unterrichtet werden. Über nachträglich eintretende Änderungen wird Lernidee Erlebnisreisen GmbH den Reisenden unverzüglich unterrichten. Nachteile, die dem Reisenden aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Nicht- oder Fehlinformation durch Lernidee Erlebnisreisen GmbH verursacht.

3.3. Lernidee Erlebnisreisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass Lernidee Erlebnisreisen GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.

4. Leistungen, Preisänderungen
4.1. Geschuldete Leistung
Art und Umfang der vertraglichen Leistung ergeben sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung (Prospekt), den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung und den in dieser enthaltenen Nebenabreden und vereinbarten Sonderwünschen des Kunden. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Lernidee Erlebnisreisen GmbH bindend.

4.2. Leistungsänderungen
Lernidee Erlebnisreisen GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden nach Vertragsabschluss, durch die die vertraglichen Leistungen verändert werden, sind möglich. Sie werden von Lernidee Erlebnisreisen GmbH unverzüglich schriftlich bestätigt. Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages darf Lernidee Erlebnisreisen GmbH vornehmen, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.3. Preisänderungen
Lernidee Erlebnisreisen GmbH kann eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Reisepreises vornehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen und die Preiserhöhung auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für Hafen- oder Flughafengebühren zurückzuführen ist. Eine Änderung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, wenn und soweit die genannten Kostensteigerungen nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Preisänderung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die Änderungen bezogen auf die jeweilige Reise pro Person auf den Reisepreis auswirken. Änderungen des Reisepreises sind jedoch nur zulässig, wenn das Änderungsverlangen dem Kunden bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zugegangen ist; danach nicht mehr. Lernidee Erlebnisreisen GmbH verpflichtet sich, den Kunden von Änderungen des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Lernidee Erlebnisreisen GmbH in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis aus dem Angebot von Lernidee Erlebnisreisen GmbH anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Lernidee Erlebnisreisen GmbH über die Änderungen dieser gegenüber geltend zu
machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren
5. 1. Der Kunde kann von einer bestätigten Reise bis zum Reisebeginn zurücktreten. Tritt er von der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so hat er Lernidee Erlebnisreisen GmbH eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem vereinbarten Reisepreis; davon abzuziehen sind die ersparten Aufwendungen sowie dasjenige, was Lernidee Erlebnisreisen GmbH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben hat. Lernidee Erlebnisreisen GmbH ist berechtigt, den Entschädigungsanspruch wie folgt zu pauschalieren:

A) Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen) und Individualreisen:
Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Vom 89. bis zum 65. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
Vom 64. bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Ab 30 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises

B) (vormals C) Sonderzugreisen und Gruppenreisen auf eigens gecharterten Schiffen
Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
Ab 41 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

5.2. Dem Kunden ist es jederzeit vorbehalten nachzuweisen, dass der Lernidee Erlebnisreisen GmbH durch seinen Rücktritt und den damit verbundenen Ausfall des Reisepreises entstandene Schaden in Wirklichkeit geringer ist als der pauschalierte Entschädigungsanspruch oder, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.

5.3. Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Lernidee Erlebnisreisen GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1 Lernidee Erlebnisreisen GmbH kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.  Reiseleiter oder örtliche Vertreter von Lernidee Erlebnisreisen GmbH sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere
gegeben, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält Lernidee Erlebnisreisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen erlangt werden.

6.2 Lernidee Erlebnisreisen GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde den Reisepreis entgegen seinen Verpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn gezahlt hat. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Lernidee Erlebnisreisen GmbH als Entschädigung eine
Gebühr entsprechend der Regelung in Ziffer 5.1 zu zahlen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Die Regelung in Ziffer 5.2 ist anzuwenden.

6.3 Mindestteilnehmerzahl
Für die Durchführung von Gruppenreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, die in der Reiseausschreibung jeweils angegeben ist, und die dem Kunden in der Reisebestätigung nochmals mitzuteilen ist. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, kann Lernidee Erlebnisreisen GmbH bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Sobald diese Voraussetzung vorliegt, muss Lernidee Erlebnisreisen GmbH den Kunden unverzüglich davon informieren. Der angezahlte Reisepreis wird dann von Lernidee Erlebnisreisen GmbH sofort erstattet.

7. Höhere Gewalt
Lernidee Erlebnisreisen GmbH kann vom Vertrag bei nicht voraussehbarer höherer Gewalt zurücktreten, wenn dadurch die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Reisenden der Rücktritt gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Lernidee Erlebnisreisen GmbH für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Lernidee Erlebnisreisen GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Haftung für Reisemängel
8.1. Die Rechte des Kunden wegen Reisemängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8.2. Kündigt der Kunde den Reisevertrag wegen eines Mangels und stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Kündigung rechtswidrig war, so hat er die durch die Kündigung veranlassten Mehrkosten insbesondere für die notwendigen Beförderungsmaßnahmen zu tragen.

8.3. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 254 BGB) mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist in diesem Zusammenhang insbesondere verpflichtet, die örtliche Reiseleitung bzw. Lernidee Erlebnisreisen GmbH über die ihm zur Verfügung gestellte Kontaktadresse auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen, und alles erforderliche und ihm zumutbare zu tun, um den Eintritt eines Schadens zu verhindern oder seine Folgen gering zu halten. Die hierzu notwendigen Auslagen sind ihm von Lernidee Erlebnisreisen GmbH umgehend zu erstatten. Ein Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht hat den Verlust der Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln zur Folge, soweit der Verstoß für den Schadenseintritt (mit-) ursächlich war.

9. Beschränkung der Haftung
9. 1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
– soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
– soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9. 2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden nur bis zu einer Höhe von 4.100,00 €; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

9. 3. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Lernidee Erlebnisreisen GmbH gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

9. 4. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

9. 5. Fremdleistungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dies sind in der Regel solche Leistungen, die der Reisende vor Ort direkt bei einem anderen Veranstalter bucht und bezahlt sowie solche, die in der Reisebeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und tatsächlich auch so erbracht werden. Der Haftungsausschluss bezieht sich jedoch in keinem Fall auf die nach dem Vertrag geschuldeten zentralen Reiseleistungen wie den Transport zu den einzelnen Reisezielen und die Unterbringung.

9. 6. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen Mängel der Reiseleistung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen (§ 651 c bis 651 f BGB) verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt am nächsten Werktag, der auf den Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Lernidee verpflichtet sich, den Kunden – entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens – über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Lernidee verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Lernidee Erlebnisreisen GmbH Kenntnis darüber hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Lernidee den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste der Fluggesellschaften ist im Internet abrufbar unter: http://www.lernidee.de/schwarze_liste_fluggesellschaften.pdf.

11. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Lernidee findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Lernidee im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Bei Klagen des Reisenden gegen Lernidee Erlebnisreisen GmbH ist Berlin Gerichtsstand. Für Klagen von Lernidee Erlebnisreisen GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Falle ist der Sitz von Lernidee Erlebnisreisen GmbH, also

Berlin-Schöneberg, maßgebend.
Sämtliche Angaben: Stand 30.08.2007

 



Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle auf dieser Internetseite angegebenen Visum-Gebühren auf deutsche Staatsbüger; Reisende anderer Staatsangehörigkeit bitte unbedingt anfragen.

 

Alle Angaben auf der Internetseite nach bestem Wissen und sorgfältigster Prüfung, jedoch ohne Gewähr; insbesondere nicht für Preisangaben oder die Verfügbarkeit von Reiseterminen.

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