Was unsere Kunden sagen:
M. Kindermann (20.06.2005)
Ich bin wieder zurück! - Alles o.k. Hotelempfehlung war klasse! Das Cosmos ist echt gut. mehr »
Allgemeine Reisebedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle
Reisen der Lernidee Erlebnisreisen GmbH an Endverbraucher („Anmelder,
Reisender“).
1. Anmeldung
Reisebestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Anmelder Lernidee
Erlebnisreisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages an. Mit der Annahme, die
keiner besonderen Form bedarf, wird der Vertrag auch für Lernidee Erlebnisreisen
GmbH verbindlich. Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach wird Lernidee
Erlebnisreisen GmbH dem Anmelder die schriftliche Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf
in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist
Lernidee Erlebnisreisen GmbH 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Anmelder innerhalb von 10
Tagen die Annahme erklärt.
2. Bezahlung, Verschicken
von Reisedokumenten
2.1. Lernidee Erlebnisreisen GmbH darf Zahlungen
auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB entgegennehmen. Dies gilt auch
für Anzahlungen.
2.2. Nach Erhalt der Reisebestätigung, des
Sicherungsscheins und der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
Reisepreises fällig. Der gesamte Restpreis muss 10 Tage vor Reiseantritt
vollständig bei Lernidee Erlebnisreisen GmbH eingegangen sein. Zahlungen können
mit schuldbefreiender Wirkung nur
an Lernidee Erlebnisreisen GmbH geleistet
werden. Zahlungen per Scheck werden nur akzeptiert, wenn der Scheck mindestens
15 Tage vor Reisebeginn bei Lernidee Erlebnisreisen GmbH eingeht und spätestens
7 Tage nach Vorlage bei der bezogenen Bank dem Konto von Lernidee Erlebnisreisen
GmbH gutgeschrieben wird. Vollständig bezahlt ist die Reise erst dann, wenn der
vereinbarte Reisepreis auf dem Konto von Lernidee Erlebnisreisen GmbH
gutgeschrieben ist.
3. Reiseformalitäten,
Verantwortlichkeit des Reisenden
3.1. Der Reisende ist für die
Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst
verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung
geändert werden sollten. Sollten die Einreisevorschriften einzelner Länder vom
Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum dem Reisenden nicht
rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reiseteilnahme
gehindert ist, kann Lernidee Erlebnisreisen GmbH den Reisenden mit den
entsprechenden Rücktrittsgebühren gem.
5.1 belasten. Von den
Konsulatdienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visaanträge sind
im Pauschalpreis nicht enthalten. Die im Katalog angegebenen Gebühren gelten für
deutsche Teilnehmer. Gebührensätze für Staatsangehörige anderer Länder können
auf Anfrage mitgeteilt werden.
3.2. Lernidee Erlebnisreisen GmbH steht
dafür ein, dass Reisende, die Bürger eines zur EU gehörenden Staates sind, über
die jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften vor
Abschluss des Vertrages unterrichtet werden. Über nachträglich eintretende
Änderungen wird Lernidee Erlebnisreisen GmbH den Reisenden unverzüglich
unterrichten. Nachteile, die dem Reisenden aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine
schuldhafte Nicht- oder Fehlinformation durch Lernidee Erlebnisreisen GmbH
verursacht.
3.3. Lernidee Erlebnisreisen GmbH haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, es sei denn, dass Lernidee Erlebnisreisen GmbH die
Verzögerung zu vertreten hat.
4. Leistungen,
Preisänderungen
4.1. Geschuldete Leistung
Art und Umfang der
vertraglichen Leistung ergeben sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung
(Prospekt), den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung und den
in dieser enthaltenen Nebenabreden und vereinbarten Sonderwünschen des Kunden.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Lernidee Erlebnisreisen GmbH
bindend.
4.2. Leistungsänderungen
Lernidee Erlebnisreisen GmbH behält
sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden nach Vertragsabschluss, durch
die die vertraglichen Leistungen verändert werden, sind möglich. Sie werden von
Lernidee Erlebnisreisen GmbH unverzüglich schriftlich bestätigt. Abweichungen
oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages darf Lernidee Erlebnisreisen GmbH vornehmen, soweit
die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
4.3. Preisänderungen
Lernidee Erlebnisreisen GmbH
kann eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Reisepreises vornehmen, sofern
zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr
als 4 Monate liegen und die Preiserhöhung auf eine Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgabe für Hafen- oder Flughafengebühren
zurückzuführen ist. Eine Änderung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, wenn
und soweit die genannten Kostensteigerungen nach Vertragsabschluss eingetreten
sind. Die Preisänderung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die Änderungen
bezogen auf die jeweilige Reise pro Person auf den Reisepreis auswirken.
Änderungen des Reisepreises sind jedoch nur zulässig, wenn das
Änderungsverlangen dem Kunden bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zugegangen ist;
danach nicht mehr. Lernidee Erlebnisreisen GmbH verpflichtet sich, den Kunden
von Änderungen des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung
einer
wesentlichen Reiseleistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer
Preiserhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Vertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn Lernidee Erlebnisreisen GmbH in der Lage ist, diese ohne
Mehrpreis aus dem Angebot von Lernidee Erlebnisreisen GmbH anzubieten. Der Kunde
hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Lernidee Erlebnisreisen
GmbH über die Änderungen dieser gegenüber geltend zu
machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren
5. 1. Der
Kunde kann von einer bestätigten Reise bis zum Reisebeginn zurücktreten. Tritt
er von der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so hat er Lernidee
Erlebnisreisen GmbH eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung
bemisst sich nach dem vereinbarten Reisepreis; davon abzuziehen sind die
ersparten Aufwendungen sowie dasjenige, was Lernidee Erlebnisreisen GmbH durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben hat. Lernidee
Erlebnisreisen GmbH ist berechtigt, den Entschädigungsanspruch wie folgt zu
pauschalieren:
A) Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen) und
Individualreisen:
Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % des
Reisepreises
Vom 89. bis zum 65. Tag vor Reisebeginn: 30 % des
Reisepreises
Vom 64. bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 50 % des
Reisepreises
Ab 30 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
B)
(vormals C) Sonderzugreisen und Gruppenreisen auf eigens gecharterten
Schiffen
Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: 10 % des
Reisepreises
Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 45 % des
Reisepreises
Ab 41 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
5.2.
Dem Kunden ist es jederzeit vorbehalten nachzuweisen, dass der Lernidee
Erlebnisreisen GmbH durch seinen Rücktritt und den damit verbundenen Ausfall des
Reisepreises entstandene Schaden in Wirklichkeit geringer ist als der
pauschalierte Entschädigungsanspruch oder, dass ein Schaden überhaupt nicht
entstanden ist.
5.3. Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
Lernidee Erlebnisreisen GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle
des Eintritts haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
6.1 Lernidee Erlebnisreisen GmbH kann aus wichtigem Grund vor
Reiseantritt und auch während der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von Lernidee Erlebnisreisen
GmbH sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund ist
insbesondere
gegeben, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen
besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch
sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach
Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser
Kündigung behält Lernidee Erlebnisreisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis,
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch
genommenen Reiseleistungen erlangt werden.
6.2 Lernidee Erlebnisreisen
GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde den Reisepreis
entgegen seinen Verpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht bis spätestens 10 Tage vor
Reisebeginn gezahlt hat. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Lernidee
Erlebnisreisen GmbH als Entschädigung eine
Gebühr entsprechend der Regelung
in Ziffer 5.1 zu zahlen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein
erheblicher Reisemangel vorliegt. Die Regelung in Ziffer 5.2 ist anzuwenden.
6.3 Mindestteilnehmerzahl
Für die Durchführung von Gruppenreisen ist
eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, die in der Reiseausschreibung jeweils
angegeben ist, und die dem Kunden in der Reisebestätigung nochmals mitzuteilen
ist. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, kann Lernidee Erlebnisreisen GmbH
bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Sobald diese
Voraussetzung vorliegt, muss Lernidee Erlebnisreisen GmbH den Kunden
unverzüglich davon informieren. Der angezahlte Reisepreis wird dann von Lernidee
Erlebnisreisen GmbH sofort erstattet.
7. Höhere
Gewalt
Lernidee Erlebnisreisen GmbH kann vom Vertrag bei nicht
voraussehbarer höherer Gewalt zurücktreten, wenn dadurch die Reise erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem
Reisenden der Rücktritt gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Lernidee
Erlebnisreisen GmbH für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin
ist Lernidee Erlebnisreisen GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den
Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden
zur Last.
8. Haftung für Reisemängel
8.1.
Die Rechte des Kunden wegen Reisemängeln richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8.2. Kündigt der
Kunde den Reisevertrag wegen eines Mangels und stellt sich im Nachhinein heraus,
dass die Kündigung rechtswidrig war, so hat er die durch die Kündigung
veranlassten Mehrkosten insbesondere für die notwendigen Beförderungsmaßnahmen
zu tragen.
8.3. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet bei
aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 254
BGB) mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist
in diesem Zusammenhang insbesondere verpflichtet, die örtliche Reiseleitung bzw.
Lernidee Erlebnisreisen GmbH über die ihm zur Verfügung gestellte Kontaktadresse
auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen, und alles erforderliche und
ihm zumutbare zu tun, um den Eintritt eines Schadens zu verhindern oder seine
Folgen gering zu halten. Die hierzu notwendigen Auslagen sind ihm von Lernidee
Erlebnisreisen GmbH umgehend zu erstatten. Ein Verstoß gegen seine
Schadensminderungspflicht hat den Verlust der Ansprüche des Reisenden wegen
Mängeln zur Folge, soweit der Verstoß für den Schadenseintritt (mit-) ursächlich
war.
9. Beschränkung der Haftung
9. 1. Die
vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
– soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
–
soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. 2.
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet der Veranstalter bei Sachschäden nur bis zu einer Höhe von 4.100,00 €;
übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise.
9. 3. Gelten für eine von einem
Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder
auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht
oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist, so kann sich auch Lernidee Erlebnisreisen GmbH gegenüber dem
Kunden hierauf berufen.
9. 4. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung
eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung
(nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste
und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen
Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt
dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders
zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
9. 5.
Fremdleistungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden. Dies sind in der Regel solche Leistungen, die der Reisende vor Ort
direkt bei einem anderen Veranstalter bucht und bezahlt sowie solche, die in der
Reisebeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und
tatsächlich auch so erbracht werden. Der Haftungsausschluss bezieht sich jedoch
in keinem Fall auf die nach dem Vertrag geschuldeten zentralen Reiseleistungen
wie den Transport zu den einzelnen Reisezielen und die Unterbringung.
9.
6. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen
Mängel der Reiseleistung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden
ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen (§
651 c bis 651 f BGB) verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt am nächsten
Werktag, der auf den Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte.
10. Informationspflichten zur Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
Lernidee verpflichtet sich, den
Kunden – entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens – über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht
bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
Lernidee verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden. Sobald Lernidee Erlebnisreisen GmbH Kenntnis darüber hat, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, muss Lernidee den Kunden über den Wechsel informieren und
unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der
Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze
Liste der Fluggesellschaften ist im Internet abrufbar unter:
http://www.lernidee.de/schwarze_liste_fluggesellschaften.pdf.
11. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und Lernidee findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt
auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen
Lernidee im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
12.
Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Bei Klagen
des Reisenden gegen Lernidee Erlebnisreisen GmbH ist Berlin Gerichtsstand. Für
Klagen von Lernidee Erlebnisreisen GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des
Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Falle ist der Sitz von Lernidee
Erlebnisreisen GmbH, also
Berlin-Schöneberg, maßgebend.
Sämtliche
Angaben: Stand 30.08.2007
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle auf dieser Internetseite angegebenen Visum-Gebühren auf deutsche Staatsbüger; Reisende anderer Staatsangehörigkeit bitte unbedingt anfragen.
Alle Angaben auf der Internetseite nach bestem Wissen und sorgfältigster Prüfung, jedoch ohne Gewähr; insbesondere nicht für Preisangaben oder die Verfügbarkeit von Reiseterminen.